Leichtkrafträder
Mittelschwere Krafträder Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
Schwere Krafträder
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz der Führerscheinklasse: B oder L oder CE Geräte-Typen: Hydraulikbagger, Lader Nach den Grundlagen: BetrSichV, BGV A1, BGR 500 Kapt. 2.12, VBG 40
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Mit dieser Klasse dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer als 3,5 t ist
Mindestalter: 17 Jahre (für begleitendes Fahren) Eingeschlossene Klasse: L, M, S
Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen: Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich Eingeschlossene Klasse: L, M
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klasse: L, M, S
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Schwerere LKW
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre Vorbesitz der Führerscheinklasse B Eingeschlossene Klasse: C1, L, M
Leichtere LKW Kraftwagen über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 t zul. Gesamtgew. und Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtgew. Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre Vorbesitz der Führerscheinklasse B Eingeschlossene Klasse: L, M
Leichtere Lastzüge
Kraftwagen über 3,5t zG bis 7,5t zG und Anhänger über 750 kg zG Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t
Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 Eingeschlossene Klasse: BE, bei Vorbesitz von D1: D1E, bei Vorbesitz von D: DE.
Schwerere Lastzüge
Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre Vorbesitz der Führerscheinklasse C Eingeschlossene Klasse: C1E, BE, T, bei Vorbesitz von D1: D1E, bei Vorbesitz von D: DE.
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz der Führerscheinklasse B Eingeschlossene Klasse: D1, L, M
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Vorbesitz der Führerscheinklasse B Eingeschlossene Klasse: L, M
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Vorbesitz der Führerscheinklasse D1 Eingeschlossene Klasse: BE, bei Vorbesitz von C1: C1E.
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Vorbesitz der Führerscheinklasse D Eingeschlossene Klasse: D1E, BE, bei Vorbesitz von C1: C1E.
Mindestalter: 18 Jahre
Geräte-Typen: Gabelstapler, Schubmaststapler, Quergabelstapler, etc.
Nach den Grundlagen: BG 925
Voraussetzung ist eine gültige Fahrerlaubnis, welche zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss.
Nach den Grundlagen: § 4 GGVSEB und im Abschnitt 1.4.1 ADR
Beschleunigte Grundqualifikation und Grundqualifikation:
Jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber (Bus- oder LKW-Fahrer) muss eine "Grundqualifikation" nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) nachweisen.
Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre
Voraussetzung: Fahrer muss seinen Wohnsitz im Inland haben
Lehrgangsinhalt: Arten der Ladungssicherung, wie z.B. Kraftschlüssige und Formschlüssige Ladungssicherung
Nach den Grundlagen: VDI Richtlinie 2700a
Geräte-Typen: Autoladekran
Nach den Grundlagen: BGV D6 und BGG 921
Zweirädrige Kleinkrafträder und zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig Mindestalter: 15 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: L, M, S
Geräte-Typen: Ober- und Unterdreher
Nach den Grundlagen: BetrSichV, BGV A1, BGR 500 Kapt. 2.8, BGV D6, BGG 921, VDI 2194
Fahrschule Benkert GmbH & Co. KG
Renzbergstr. 9 97762 Hammelburg-Obererthal
Tel.: 09732 – 6483 Fax: 09732 - 783834
fahrschule-benkert@t-online.de
Steuer - Nr.: 205/159/03306
Sitz der Gesellschaft: Hammelburg Amtsgericht Schweinfurt, HRA 8788
Persönlich haftende Gesellschafterin Fahrschule Benkert Verwaltungs GmbH Amtsgericht Schweinfurt, HRB 5352 Geschäftsführer: Reiner Benkert
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